Archive für 14. 2. 2008

Zumwinkel – Es gilt die Unschuldsvermutung

Natürlich gilt beim Fall Zumwinkel bis auf Weiteres die Unschuldsvermutung angesichts des Verdachtes auf Steuerhinterziehung.

Allerdings bin ich schon auf die Gespräche bei meinem nächsten Besuch bei der Post-Filiale in der Service-Schlange (ist das Wort eigentlich schon von der Post schon geschützt worden?).

Die fängt nämlich schon auf der Straße an, da zum Wohle der Kunden an angemessenen Räumen gespart wird. Im Winter ein echter Beitrag zur Abhärtung, statt sich in geheizten Räumen Viren zu holen. Zudem ein freiwilliger Service für Raucher. Und man lernt Leute kennen. Schließlich hat man angesichts dieser Service-Anstrengungen genügend gemeinsame Themen, dem jetzt noch die causa Zumwinkel hinzu kommt.

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