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- 14. 2. 2008: Zumwinkel – Es gilt die Unschuldsvermutung
Blogroll
Zumwinkel – Es gilt die Unschuldsvermutung
Natürlich gilt beim Fall Zumwinkel bis auf Weiteres die Unschuldsvermutung angesichts des Verdachtes auf Steuerhinterziehung.
Allerdings bin ich schon auf die Gespräche bei meinem nächsten Besuch bei der Post-Filiale in der Service-Schlange (ist das Wort eigentlich schon von der Post schon geschützt worden?).
Die fängt nämlich schon auf der Straße an, da zum Wohle der Kunden an angemessenen Räumen gespart wird. Im Winter ein echter Beitrag zur Abhärtung, statt sich in geheizten Räumen Viren zu holen. Zudem ein freiwilliger Service für Raucher. Und man lernt Leute kennen. Schließlich hat man angesichts dieser Service-Anstrengungen genügend gemeinsame Themen, dem jetzt noch die causa Zumwinkel hinzu kommt.
Wie wird das Gespräch anfangen?
“Sollte sich mal der Zumwinkel anstellen und am eigenen Leibe seinen Service erfahren.” “Haha, kann er ja wohl bald nicht mehr, wäre vielleicht froh, er dürfte draußen warten.” “Ist ja schon eine Sauerei, wenn das stimmt. Siemens, ja die sind ja privat.” “Ja, die Post auch.”
“Aber bei der Post, dass da einer sein Geld nach Liechtenstein schafft, das ist eine Sauere.”
“Und Steuern hinterzieht.” “Ja, mei, das tun andere auch, aber unser Geld nach Liechtenstein zu schaffen, das, ja das geht einfach zu weit. Hat der Mann denn überhaupt keinen Anstand?”
Wie gesagt, wegen des Verdachtes auf Steuerhinterziehung gilt die Unschuldsvermutung, das andere regelt pauschal gesagt die Neiddebatte. Wobei dies vielleicht die falsche Wortwahl ist, denn es ist wohl nicht immer Neid, der Fragen aufwirft, welche Ziele ein Spitzen-Angestellter mit einer Liechtensteiner Stiftung verfolgt. Transparenz hätte oder kann hier vielleicht einiges klar stellen.
Die Krisenkommunikation dürfte spannend werden, auch weil viele Menschen im Lande von Menschen in entsprechenden Positionen einen gewissen Wertekodex erwarten.
Noch.